Malermeisterbetrieb - Jörg Kaiser :: Moderne Raum- und Hausgestaltung ::
Ihr
Partner Rundum Raum und
Haus,
Freier
und Verbandsgeprüfter Sachverständiger für Bauschäden
im Maler- und Lackiererhandwerk Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken (Verkehrswertermittlung)
Einsatzgebiete
Die Notwendigkeit für die Erstellung
von Gutachten ist bei zahlreichen Anlässen gegeben. Beispiele
sind:
Verkauf einer Immobilie,
Erbstreitigkeiten,
Scheidungssachen und
Streitigkeiten mit Handwerkern.
Vorteile für den Kunden; In vielen
Fällen kann ein Gutachten dazu führen, dass:
Werte richtig eingeschätzt werden
und
Streitigkeiten schneller beigelegt werden
können.
Dadurch kann der Auftraggeber eines Gutachtens Zeit und
Geld sparen.
Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten werden erstellt, um
den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zu
bestimmen.
Der Verkehrswert ist der Preis, der im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr ohne Berücksichtigung persönlicher
oder ungewöhnlicher Umstände zu erzielen wäre.
Die Kenntnis des Verkehrswertes ist beispielsweise
bei Erbsachen oder Verkaufsabsichten sinnvoll.
Bauschadensgutachten
Treten Probleme an der Bausubstanz einer Immobilie
auf, so können Bauschadensgutachten darüber Auskunft
geben, wie hoch der Schaden ist und wie man ihn beheben kann.
Bei Baumaßnahmen geben eigenmächtige
Ausführungen von Bauunternehmen immer wieder Anlass zu
Streit, ob die Ausführung fachgerecht ist oder geändert
werden muss.
Hier bedarf es der Einschätzung eines Sachverständigen,
der die Zusammenhänge der Baukonstruktion durchblickt.
Hier können wir ein objektives Gutachten
erstellen.
Energieausweis
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung
EnEV 2007 haben Käufer und Mieter von Immobilien das
Recht, sich vor dem Vertragsschluss einen Energieausweis vorlegen
zu lassen. Bestehende Vertäge sind hiervon nicht betroffen.
Für den Käufer oder Mieter einer
Immobilie bietet sich durch den Energieausweis die Möglichkeit,
die zu erwartenden Heizkosten abzuschätzen.
Wohngebäude
Ab dem 1. Juli 2008 ist für Wohngebäude,
die vor 1966 erstellt wurden, bei Verkauf oder Vermietung
den Interessenten der Energieausweis zur Verfügung zu
stellen. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude.
Für Neubauten ist schon heute ein Energiebedarfsausweis
zu erstellen.
Gerne
bieten wir Ihnen auch Gutachten zu anderen Fragestellungen
rund um die Immobilie an.
Sprechen
Sie uns einfach an.
... es
hat Vorteile, alles aus einer Hand zu bekommen
Wir
freuen uns auf ihren Anruf Telefon 05221-
84 984
PARTNER
PRIVAT
Copyright 2008 - 2021 by Malerbetrieb Jörg Kaiser | All rights Reserved |