Malermeister Jörg Kaiser Herford
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Malermeisterbetrieb - Jörg Kaiser :: Moderne Raum- und Hausgestaltung ::

 

Ihr Partner LOGO Malermeister J. Kaiser Rund um Raum und Haus,
Freier und Verbandsgeprüfter Sachverständiger für Bauschäden im Maler- und Lackiererhandwerk
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (Verkehrswertermittlung)

 

 

Einsatzgebiete
Senioren-Service  


Die Notwendigkeit für die Erstellung von Gutachten ist bei zahlreichen Anlässen gegeben. Beispiele sind:

  • Verkauf einer Immobilie,
  • Erbstreitigkeiten,
  • Scheidungssachen und
  • Streitigkeiten mit Handwerkern.

Vorteile für den Kunden; In vielen Fällen kann ein Gutachten dazu führen, dass:

  • Werte richtig eingeschätzt werden und
  • Streitigkeiten schneller beigelegt werden können.

    Dadurch kann der Auftraggeber eines Gutachtens Zeit und Geld sparen.

 

 

Verkehrswertgutachten
Senioren-Service  


Verkehrswertgutachten werden erstellt, um den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zu bestimmen.

Der Verkehrswert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Berücksichtigung persönlicher oder ungewöhnlicher Umstände zu erzielen wäre.

Die Kenntnis des Verkehrswertes ist beispielsweise bei Erbsachen oder Verkaufsabsichten sinnvoll.


 

 

 
Bauschadensgutachten
Senioren-Service  


Treten Probleme an der Bausubstanz einer Immobilie auf, so können Bauschadensgutachten darüber Auskunft geben, wie hoch der Schaden ist und wie man ihn beheben kann.

Bei Baumaßnahmen geben eigenmächtige Ausführungen von Bauunternehmen immer wieder Anlass zu Streit, ob die Ausführung fachgerecht ist oder geändert werden muss.

Hier bedarf es der Einschätzung eines Sachverständigen, der die Zusammenhänge der Baukonstruktion durchblickt.

Hier können wir ein objektives Gutachten erstellen.

 

 

Energieausweis
Senioren-Service  


Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 haben Käufer und Mieter von Immobilien das Recht, sich vor dem Vertragsschluss einen Energieausweis vorlegen zu lassen. Bestehende Vertäge sind hiervon nicht betroffen.

Für den Käufer oder Mieter einer Immobilie bietet sich durch den Energieausweis die Möglichkeit, die zu erwartenden Heizkosten abzuschätzen.

 

 

Wohngebäude
Senioren-Service  


Ab dem 1. Juli 2008 ist für Wohngebäude, die vor 1966 erstellt wurden, bei Verkauf oder Vermietung den Interessenten der Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude.

Für Neubauten ist schon heute ein Energiebedarfsausweis zu erstellen.

Gerne bieten wir Ihnen auch Gutachten zu anderen Fragestellungen rund um die Immobilie an.

 

 

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